Jetzt profitiert der Hausbesitzer

 

Es existiert neben der Wärmepumpe so gut wie kein physikalisches Prinzip, die Heizungskosten derart extrem zu senken:


bis 75 % Heizkostenersparnis durch Wärmepumpe


An der Wärmepumpe führt deshalb kein Weg vorbei!

Der Staat macht die Anschaffung einfach:


An den Anschaffungskosten für die Wärmepumpe

beteiligt sich der Staat bis  70 %.


Es ist nicht gesichert, dass unter einer neuen Bundesregierung dieser hohe Förderstand aufrechterhalten bleibt. Empfehlung: Registrierung zur Förderung noch vor der Bundestagswahl. Dann ist das Fördergeld gesichert. Auch wenn die Wärmepumpe erst später angeschafft wird.

Als Hausbesitzer steht Ihnen dank Förderung der kostenfreie Besuch eines Energieberaters zu, der Ihre Hausbeschaffenheit und Heizungsanlage in Augenschein nimmt und eine neutrale Diagnose stellt.

Fordern Sie mich oder einen meiner Kollegen an!

Der Energie-Sachverständige kommt zu Ihnen nach Hause und führt

folgende Maßnahmen durch:

 

[1]

Der Wärmeschutz des Hauses wird bewertet: Wände, Dach, Fussboden, Fenster, Türen.

 

[2]

Die vorhandenen Heizflächen (Heizkörper) werden begutachtet.


[3]

Die vorhandene Heizung (Öl, Gas) wird in Augenschein genommen, inklusive Rohrleitungen.

 

[4]

Der vorhandene Zählerkasten / Stromzähler wird geprüft.

 

[5]

Der für das Haus zutreffende Wärmepumpentyp wird im Wege einer Heizlastberechnung ermittelt.

 

[6]

Die Investitionskosten für den Heizungsaustausch gegen Wärmepumpe werden berechnet. Sie wissen nun präzise, was die Anschaffung einer Wärmepumpe kosten würde.

 

[7]

Die für Ihr Haus zutreffende staatliche Förderung wird ermittelt.


Als Hausbesitzer steht Ihnen der Besuch des Energieberaters kostenfrei zu.


So gehen Sie vor:


Senden Sie das nachstehende Anforderungsformular ab.

Kurze Zeit später wird Sie der Energieberater anrufen und einen

Termin mit Ihnen vereinbaren.

 
 
 
 
 
 
 

Es wird von den Verbänden empfohlen, sich nicht allein auf Aussagen von Heizungsfirmen einzulassen, sondern zuvor die neutrale Ortsbegehung durch den Energieberater in Anspruch zu nehmen (kostenfrei).

 

Besonders ist darauf hinzuweisen,

dass bei Heizkörperheizungen keine „normale“ Wärmepumpe gewählt werden darf, sondern eine Wärmepumpe, die auf Heizkörper speziell ausgerichtet ist.